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Geschichte

Der Moarhof wird in der Steuerbeschreibung des Jahres 1630 recht ausführlich beschrieben, vor allem was die Namen und die Größe der einzelnen Grundstücke betrifft. Er zählte mit Sicherheit zu den größten Gütern in Kematen, woran sich bis heute nicht viel geändert hat. Die damalige Besitzerin war eine Frau namens Maria Mair an der Bruggen. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war es zum Großteil noch üblich, daß Familienname des Besitzers - soweit man damals überhaupt schon davon sprechen kann - und Hofname identisch waren. Folgende Grundstücke gehörten - laut Beschreibung im Kataster - zum Moarhof: 

·      ein „Chraut- und 3 Pambgärtlen“

·      das „Annebäntl“

·      ein Grundstück mit dem Namen „Auflang“

·      „der Standackher ain khlains Jauch groß“

·      „das kalte Prindl“ in der Größe von 1 Jauch

·      das Grundstück „am Pizet“ in der Größe von 2 Jauch

·      zwei Grundstücke mit den Namen „Schmidtratten und Herrenstückhl“ in der Gesamtgröße von 1 Jauch

·      „in Trenckhen die Obermostratten“ in der Größe von 1 Jauch

·      „in Trenckhen das viereggete Trättele“

·      „das schmale und lange Trätele“ in der Größe von 1 Jauch

·      der „Obermosackher“ in der Größe von 1 Jauch

·      Grundstücke „in Peinten, Hofstätlen genannt“

·      „in Elzenach das lange Trättele“ in der Größe von ½ Jauch.

 

Die Gesamtfläche an Wiesmahd und Acker betrug somit mehr als 10 Jauch, was für normale Bauernguter eine beträchtliche Größe darstellte. Zum Moargut gehörte außerdem noch „ain halbes Castenrecht zu Jaghaus“, sodaß der Gesamtwert des Gutes 1828 Gulden betrug. Keine Angaben macht der Steuerkataster - so wie bei allen anderen Kemater Höfen - über die Viehanzahl und die Menge der alljährlichen Getreideaussaat. Entsprechend der Größe waren auch die auf dem Gut lastenden und zu entrichtenden Abgaben enorm hoch. Der Grundherr, das Klarissenkloster in Meran, hob an Grundzins den Geldbetrag von 1 Gulden, 51 Kreuzer sowie an Naturalien 3 Star Weizen, 15 Star Roggen, 10 Star Gerste, 20 Eier, einen „Kastraun“ und drei Hühner ein. Daneben lasteten noch folgende andere Abgaben auf dem Moarhof: 

·      „den fürstlichen Ambt zu Brauneggen und Pfarrherrn zu Taufers“ den ganzen Zehent

·      dem Schloß Taufers „Füeterung 3 Star Haber Füetermaß und von der Hofwiese ain Fueder Ritstro und ain Fueder Rueben“

·      dem Pfarrer von Taufers ¼ Star Roggen

·      dem Pfarrmesner ¼ Star Roggen

·      „den Gsellpristern ain Haarreisten“

·      dem „Veldhüeter“ von jedem Jauch 6 Garben und „Hey von der Tratten“.

 

Die landesfürstliche Steuer war mit 7 Gulden, 52 Kreuzer sehr hoch. Daß das Anwesen „Mayr am Bruggen“ damals zu den herausragenden und „besseren“ Höfen gehörte, beweist auch die Tatsache, daß es selber Grundherr war, was bei Bauerngütern selten vorkam. Veit Bruggnoler, Inhaber einer Soldbehausung und eines Gartens in Kematen, reichte der Maria Mayr als der Besitzerin des Moarhofes an Grundzins jährlich den Geldbetrag von 12 Kreuzer oder in Naturalien „2 Hüener“.
[1]

In den Verfachbüchern des Gerichts Taufers scheint erstmals im Jahre 1682 ein Besitzer des „Mair am Bruggen“auf. Hans Hörtmayr, „gewester Mayr am Bruggen“ war bereits 1681 verstorben. Mit seiner Frau hatte er drei Kinder, die zum Zeitpunkt seines Todes bereits erwachsen und teilweise schon verheiratet waren. Der einzige Sohn namens Georg wurde neuer Besitzer der „Paurecht Haab und Gueth genannt beim Mayr am Bruggen“. Die zwei weichenden Schwestern Margareth, Frau des Andrä Pinter aus Kematen, und Maria, Frau des Christian Mairginter aus Olang, erhielten ein Erbkapital von je 240 Gulden. Margareth wurde obendrein noch für ein Jahr die „zins- und holzfreye Hörbig in der Mayr am Bruggischen Behausung“ zugesichert.
[2] 

Der neue Besitzer Georg Hörtmayr scheint irgendwie ein gerichtssüchtiger Mensch gewesen zu sein. Über 20mal scheint er in Gerichtsprotokollen auf oder war in sonstige Gerichtsangelegenheiten verwickelt. Auch wenn so etwas nicht gerade rühmlich ist, so hat es doch zumindest den Charakter der Einmaligkeit. Seine erste Erfahrung mit dem Gericht hatte er bereits einen Monat nach der offiziellen Hofübernahme.

„Am hoch Schuzengltag als Taufferer Kirchttag abent nach den Ave Maria Leiten“ befanden sich Gall Pumbharter, Meister des Weberhandwerkes zu St. Moritzen, und Jakob Issinger, Kranewitter-Bauer in Kematen, in einem Wirtshaus in Sand, als Georg Hörtmayr, Moarbauer in Kematen, sich zu ihnen gesellte. Im angetrunkenen Zustande - so das entsprechende Gerichtsprotokoll - soll er Jakob Issinger angepöbelt, diesem „Schmachworte zuegeworffen“ und ihn einen „Schelben und Dieb“ genannt haben. Ursache dieser verbalen Attacke war - laut Gerichtsprotokoll - „ain Marchstain“, den der frühere Besitzer des Moargutes, der Vater des Georg Hörtmayr, anscheinend zu Ungunsten seines Nachbarn, des Issingerbauern, versetzt hat.
[3]
 Die ganze Angelegenheit kam am 16. Oktober 1682 noch einmal vor Gericht und Georg Hörtmayr bat seinen Nachbarn um Verzeihung, auch in Anbetracht dessen, daß seine Anschuldigungen -damals im Wirtshaus - „in ain yberflüssig gehabten drunckhen Wein beschechen seyn sollte“. und der Grenzstein, der Stein des Anstoßes, durfte wohl auch an seinem angestammten Platz bleiben.
[4]

Im Juli 1683 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem „Hans Spängler, Wirth am Sand“ und dem Moarbauer. Beide waren einander Geldbeträge schuldig, der Moarbauer dem Spanglerwirt den größeren als umgekehrt. Trotzdem legte Georg Hörtmayr großen Wert darauf, daß ihm Hans Spangler die 9 Gulden Pachtgeld, die dieser ihm schuldig war, unverzüglich bezahle. Um diese seine Forderung auch zu unterstreichen, ging er nicht zuerst vor Gericht, sondern hatte den Spangler - noch dazu in dessen eigenem Wirtshaus - „beim Har gezochen und geschlagen“. Der Gewaltakt hat aber nicht das gebracht, was sich der Moarbauer erhofft hat. In beiderseitigem Einvernehmen wurde beschlossen, jeder sollte seine Schulden bezahlen, egal wie groß diese sind.
[5] 

Im Dezember 1684 wurde Georg Hörtmayr in einem Gerichtsprotokoll aufgefordert, dem Thomas Felder, Niederlinder in Steinhaus, den Betrag von 6 Gulden „wegen eines Stieres, so damals sein Hörtmayrs Vater Hans zu Jakobi 1681 gekauft hat“, binnen Monatsfrist zu bezahlen.
[6]

Um einem gewissen Veit Brugger Schulden in der Höhe von ca. 25 Gulden zu bezahlen, mußte Georg Hörtmayr im Juni des Jahres 1690 zu einer besonderen Methode greifen. Da er kein Geld vorstrecken konnte, trat er im voraus die für den Sommer und Herbst zu erwartende „Waizen-, Hey- und Gruemethbenuzung sambt der Ez auf seinen 2 Stuckh Anewantele und beim Khalten Brunnen gehaissen“ an Veit Brugger ab.
[7]

Kurz vorher hatte sich Georg Hörtmayr bei Martin Piffrader, Gastwirt in Sand, entschuldigen und vor Gericht verantworten müssen, weil er diesen „ehrnrierig worthen geschmäht und gescholten habe“.
[8]

Im Jahre 1691 war Georg Hörtmayr schon wieder in Wirtshausauseinandersetzungen verwickelt, allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß diesmal er der Leidtragende war. Am Pfingstmontag war ihm in einem Wirtshaus in Gais von einem gewissen Franz Klöcker aus Gais „Handt geraicht“ worden, und einige Monate später, um „Laurenti Marckht“ war es ein anderer Gaisinger mit Namen Matthias Pranter, der ihm beim Hörtmayrwirt in Sand „Straich zuegefüegt haben solle“. Über Hintergründe, Ursachen und Folgen bzw. Ausgang dieser Konflikte gibt es in den Verfachbüchern nichts zu lesen.
[9] 

In einer Schuldenüberbindung aus dem Jahre 1693 finden sich neue Informationen zum Moargut. Irgendwann im Laufe des Jahres 1693 - ein genaues Datum scheint nicht auf - verkaufte Georg Hörtmayr die Hälfte des Moargutes dem Martin Gasteiger, Hörtmayrwirt in Sand. Mit diesem Vertrag verbunden war das Rückkaufsrecht für Georg Hörtmayr und dessen Besitznachfolger. In der Folgezeit scheinen für einige Jahre zwei Hälften des Moargutes sowie zwei verschiedene Besitzer auf. Martin Gasteiger scheint in der Folgezeit zweimal als Besitzer der einen Hälfte des Moargutes auf. 1695 lieh er von der „elden Junckhfrau Helena Wenzlin“ ein Kapital von 1000 Gulden und stellte zur Sicherheit „seinen inhabenden halben Mayr am Bruggen Hof zu Khematen“
[10]
In einem Gerichtsprotokoll des Jahres 1696 scheint Martin Gasteiger noch einmal als „Inhaber des halben Mayr am Bruggen Gueths zu Khematen“ auf.
[11]
Spätestens im Jahre 1697 muß Martin Gasteiger seine Hälfte des Moargutes dem Besitzer der anderen Hälfte abgetreten haben.

Georg Hörtmayr, der Besitzer der anderen Hälfte, scheint in der Zwischenzeit schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Von Gerichtsseite wurde er im Juni 1693 aufgefordert, dem Melchior Senoner aus Gröden wegen eines „zu Steegener Marckht 1691 aberkhaufften Pfert“ an Schulden in Naturalien „10 Star Weizen, 10 Star Roggen, 1 ½ Star weiße Arbes“ zu entrichten und diese innerhalb von 14 Tagen nach Klausen zu liefern.
[12]

Kurz vorher hatte Georg Hörtmayr - so die Informationen in einer Zahlungsquittung - dem Matthias Wenzel zu Stock in Uttenheim seine Mühle und einige Grundstücke verkauft, vielleicht deswegen, weil er diesem einen Geldbetrag von ca. 100 Gulden schuldig war, den es galt, in den nächsten 14 Tagen zu bezahlen.
[13] 

Georg Hörtmayr starb am 24. Oktober 1694.
[14]
Auch wenn kein Übergabevertrag existiert, so ist doch anzunehmen, daß er seine Hälfte des Moargutes einige Monate vor seinem Tod seiner Frau Agnes geb. Mayrhofer überlassen hat. Diese scheint nämlich in einem Schuldbrief vom 10. Juli 1794 auf. Sie hatte von Jakob Wieser, Gerichtsschreiber in Taufers, den ungewöhnlich hohen Betrag von 2000 Gulden geliehen und als Sicherheit „ihr derzeit zuegehörige halbe Mair am Pruggische Paurecht zu Khematen“ gestellt.
[15]

Einem weiteren Gerichtsprotokoll aus dem Jahre 1696 ist zu entnehmen, daß am 30. Oktober 1695 ein gewisser Balthasar Ranalter, Zehenter in Mühlen, die „halbe Mayr am Bruggen Paurecht“ von den Kindern des Georg Hörtmayr käuflich erworben hat.
[16]
Dieser Kauf muß aber in irgendeiner Weise mit einem späteren Rückkaufsrecht für Hans Mairginter, einem näheren Verwandten der Kinder des Georg Hörtmayr, gekoppelt gewesen sein, weswegen es im Juni des Jahres 1696 zwischen Hans Mairginter und Balthasar Ranalter, dem Besitzer des halben Moarhofes, zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Dabei zweifelte Ranalter das Rückkaufsrecht des Hans Mairginter grundsätzlich nicht an, meinte aber, daß die Zeit der vereinbarten „Ablosung und Aufkindigung“ mit Juni 1696 noch nicht angebrochen sei, während Mairginter bereits zu diesem Zeitpunkt auf dem Rückkaufsrecht beharrte und dies mit der Forderung verband, Ranalter sollte, den gesamten Ernteertrag des Jahres 1696 „alldort bei der Paurecht und Fueterhaus einlegen“.
[17]

Balthasar Ranalter hat in dieser Auseinandersetzung letzendlich den kürzeren gezogen, denn im Jahre 1697 scheint Hans Mairginter als Besitzer des gesamten Moargutes auf - die andere Hälfte hatte er in der Zwischenzeit von Martin Gasteiger, Hörtmairwirt in Sand, zurückgekauft und damit vom Rückkaufsrecht aus dem Jahre 1693 Gebrauch gemacht.

Dieser hatte die Felder aber anscheinend in einem so schlechten Zustande übergeben, daß Hans Mairginter am 14. Mai 1697 vor Gericht klagte, „er habe in durchgen und Besichtigung der stückh und gieter“, die ihm Martin Gasteiger wenige Tage vorher übergeben hatte, „wahr genomben und befunden, als selbe thails in gar schlecht, unfruchtpar und eden standt sich befinden“.
[18]

Am selben Tag lieh Hans Mairginter von der Pfarrkirche zu Taufers ein Kapital von 1300 Gulden.
[19]

Ob dieser „Kredit“ mit dem Ankauf der zweiten Hälfte des Moargutes zu tun hatte, darüber läßt sich in den Gerichtsprotokollen nichts nachlesen.  

Hans Mairginter scheint ähnlich wie sein berühmter Vorgänger Georg Hörtmayr eine besondere Vorliebe für Konftikte und Streitfälle gehabt zu haben, was der Umstand beweist, daß er in der Zeit zwischen 1700 und 1720 in mehr als ein Dutzend Gerichtsfälle verwickelt war.

Im Mai des Jahres 1700 kam es im Wirtshaus des Martin Piffrader in Sand zu einem Streit und in der Folge zu einem üblen „Rauffhandl“. Peter Aschbacher, Rainer in Pojen, dessen Vater Barthlmä und Mathes Aschbacher, Bruggnoler oberhalb von Sand, hatten den Hans Mairginter „ohne von ihm beschechene Verursachung“ - so später seine Aussage - vor die Tür gezerrt und „nit nur auf den Stain Pflaster ohne verschonen nidergeworffen, sondern darzue mit vielen schlägen und Tritten grob und ganz uncristlichen tractieret und ybl gehalten, wovon er vill Bluet vergossen, also daß er in Angesicht ain sehr yble Gestalt gehabt und lange Zeith grosse Schmerzen leiden miessen“. Die ganze Angelegenheit kam zweimal vor Gericht, wobei Mairginter ein Schmerzensgeld von 30 Gulden verlangte. Schließlich wurden die Übeltäter verurteilt, dem Mairginter „wegen erlitener Straich und Uncosten“ auf Michaeli des Jahres 1700 15 Gulden an Wiedergutmachung zu be-zahlen.
[20]

1706 scheint Hans Mairginter schon wieder in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein, wobei diesmal er der Beschuldigte war. Am Mühlener Kirchtag soll er beim Schöfflmair dem Josef Huber, Knecht beim Egitz in Mühlen, „hart Handt geraicht haben“, was er vor Gericht aber entschieden in Abrede stellte.
[21]
Über den weiteren Verlauf dieser gegenseitigen Anschuldigungen schweigen sich die Verfachbücher aus.

Im Jahre 1713 lieh Hans Mairginter von Nikolaus Niederpichler, Obergraber in Uttenheim, 200 Gulden. Zur Sicherheit stellte er sein gesamtes Vermögen, im besonderen „die Mayr am Pruggische Paurecht“ sowie das Wirtshaus beim Unterkohlgruber in Mühlen, welches er einige Jahre vorher angekauft hatte.
[22]

Im Sommer 1718 verpachtete Hans Mairginter einen Teil aus dem Grundstück „in Trenckhen genannt“ dem Jakob Mittermair aus Mühlen, worauf es zwischen den beiden, was die Ernte betraf, zu Meinungsverschiedenheiten kam. In einem gerichtlichen Vergleich legten sie folgendes fest: 

Jakob Mittermair bezahlt dem Hans Mairginter ein Pachtgeld von 3 Gulden, erntet dafür das Grumet. Auch die „Gersten Garben, die der Mairginter eigens gwalt entnomben hat“, gehen in sein Eigentum über. Hingegen bleibt „der Haar“ im Besitz des Mairginter, wenn dieser dem Mittermair „die heraufergangene Arbeit und angesäete Linsat“ bezahlt.
[23]
 

Im Sommer des Jahres 1720 wurde gegen Hans Mairginter erneut Klage geführt. Balthasar Ranalter, Vorgänger des Hans Mairginter auf dem Moargut und Inhaber des „großen Veldt Zechend auf den Tauferer Boden“, ließ vor Gericht protokollieren, daß Hans Mairginter „auf zwai Thratten ob den Khemater Gatter und bey den chalten Prindl ligend, allzu wenig Zechend“ und „auf den Ackher in Winckhl in der Peinten, allwo ihme Zechenden ain Rogg Ackher Schober und sechs Garben gebiert hete, gar kheinen Zechend ligen habe lassen“, obwohl er von seiner Gattin, seinem Sohn Georg und den Dienstboten des öfteren daran erinnert wurde, „daß er alzu wenig Zechend liegen lasse“. Für dieses Versäumnis forderte Balthasar Ranalter den Pauschalbetrag von 3 Gulden, welcher aber von Hans Mairginter - zumindest vorläufig - nicht bezahlt wurde.
[24]

Im September 1720 verkaufte Hans Mairginter die „Mayr am Pruggische Paurecht zu Khematen“ seinem Sohn Georg. Das Gut hatte samt Fahrnissen einen Wert von 5300 Gulden. Der entsprechende Kaufvertrag scheint in den Verfachbüchern nicht auf, nur in einer Schuldenüberbindung aus dem Jahre 1727 wird auf ihn Bezug genommen.
[25]
Hans Mairginter starb am 6. August 1721.
[26]

Georg Mairginter besaß das Moargut fast 50 Jahre lang. Am 26. November 1769 überließ er das Anwesen - verbunden mit dem Rückkaufsrecht für seinen Sohn Johann - dem Andrä Duregger aus Winkl. Dieser machte noch - rein rechtlich - am selben Tag davon Gebrauch und wurde neuer Besitzer des Moargutes. Diese auf den ersten Blick umständliche und komplizierte Kaufpolitik wird schon irgendeinen Grund oder Vorteil gehabt haben. Das Moargut hatte einen Wert von insgesamt 5200 Gulden, Grundherr war noch immer das Klarissenkloster in Meran, welches an Grundzins 1 Gulden, 54 Kreuzer sowie an Naturalien „ain rauch Kastraun, ain Schaff Waitzen, 5 Schaff Roggen, 6 Schaff Gersten, 3 Hüener und 20 Eyer“ einhob.
[27]

Im Jahre 1776 erwarb Johann Mairginter um den Wert von 500 Gulden von der Gemeinde Kematen das „Hochkofl Albl an St. Waldburg Bach ob Kemathen gelegen“. Für die Gemeinde Kematen hat-ten die Ausschußmitglieder Anton Prenn, Prastbauer, und Peter Ingarten, Luggisbauer, den Verkauf getätigt.
[28]

Im März des Jahres 1804 ließ Johann Mairginter ein Testament aufsetzen, welches seinen Nachlaß regeln sollte. Dieses enthielt u.a. folgende Bestimmungen: 

·      Nach seinem Tod sollten 5 Gulden, 8 Star Roggen und ein Salzsack an die Armen des Dorfes verteilt und zu seinem Seelenheil um den Betrag von 15 Gulden „Extramessen“ gelesen werden.

·      Der älteste Sohn Josef soll neuer Besitzer am Moarhof werden, verbunden mit der Bedingung, seinen weichenden Geschwistern Johann, Barthlmä, Maria, Margareth, Elisabeth und Anna je 350 Gulden Erbkapital, dem jüngsten Bruder Anton 400 Gulden auszubezahlen, den 4 Schwestern je ein Bett und zwei Leintücher auszuhändigen sowie seiner Mutter Maria Mair unter der Eggen den gesetzlich festgelegten Fruchtgenuß und das freie Wohnrecht am Moarhof (oder 20 Gulden pro Jahr) zu gestatten.
[29]
 

Kurze Zeit später, am 18. April 1804, verstarb Johann Mairginter im Alter von 75 Jahren an „Entkräftung“.
[30]
Sein Testament wurde voll anerkannt, der entsprechende Übergabevertrag wurde aber erst 4 Jahre später, am 8. Jänner 1808, gerichtlich verfacht.
[31]

Im Jahre 1820 kam es auf dem Moarhof erneut zu einem Besitzerwechsel. Josef Mairginter verkaufte am 7. Dezember die „Baurecht an der Brugge“ dem Franz Oberlechner, Knappengutssohn aus Mühlwald. Neuer Grundherr war in der Zwischenzeit anstelle des aufgelösten Klarissenklosters in Meran Herr Christoph Klebelsberg. Das Gut hattte einen Wert von ca. 7300 Gulden, war aber mit mehr als 6000 Gulden belastet, sodaß der reine Kaufpreis nur ca. 1200 Gulden betrug. Im Rahmen dieses Kaufvertrages wurde der Verkäufer verpflichtet, die Löhne der „Ehehalten“ bis Lichtmeß 1821 zu übernehmen bzw. weiterzubezahlen.
[32]

Im Jahre 1837 verkaufte Franz Oberlechner um den Preis von 521 Gulden aus dem Moarhof das „Grabenstuck“, ein Grundstück in der Größe von 1 Jauch, an Theresia Feichter, Gattin des Moritz Bruggnoler in Sand. Mit diesem Grundstück war das Recht verbunden, „auf der Alpe Jaghaus und Affenthal Gros-Vieh aufzutreiben“. Dieses Almrecht behielt sich der Verkäufer aber weiterhin selber vor.
[33]

Franz Oberlechner besaß das Moargut bis zum Jahre 1841. In diesem Jahr erwarb er das Graber-Anwesen in Winkl und verkaufte den „Mairginterhof“ - so wurde damals der Moarhof genannt - an die Eheleute Paul Prenn und Anna Auer. Im entsprechenden Kaufvertrag vom 15. Februar findet sich eine ausführliche Gutsbeschreibung. Demnach gehörten zum Moargut folgende Realitäten: 

·      eine Feuer- und Futterbehausung

·      ein Krautgarten von 20 Quadratklafter

·      ein Garten in der Größe von 1 Tagmahd

·      ein Stück Wechselfeld, „die Tratten genannt“ in der Größe von ½ Jauch

·      ein Wechselfeld „in Ditten“ in der Größe von 2 ½ Jauch

·      ein Stück Acker, „der Garberacker genannt“ von 1 Jauch

·      ein Stück „die lange Trenkhen von guter Qualität, aber etwas moosig“ in der Größe von 2 Tagmahd

·      ein Acker, „das Annewantele genannt“ in der Größe von ¼ Jauch

·      ein Grundstück, „der Auflang genannt“ in der Größe von ½ Tagmahd mit einem Ackerland von ¼ Jauch

·      ein Grundstück „der Laner“ von 1/3 Jauch

·      ein Grundstück, „das Wasserstuck“ von ¾ Jauch

·      ein Grundstück, „der Pitzet genannt“, in der Größe von 4 Tagmahd mit einem Ackerland von 2 Jauch

·      ein Stück „das kalte Brindl genannt“ in der Größe von ½ Tagmahd mit einem Stück Ackerland von ¼ Jauch

·      ein Grundstück, „das Wasserstuck genannt“ von ½ Tagmahd mit einem Ackerland von ¼ Jauch

·      ein Stück, „der Schaidacker genannt“ in der Größe von ½ Tagmahd mit einem Ackerland von ¼ Jauch

·      ein „moosiges Wiesmahd“ in der Größe von 1 Tagmahd

·      ein „Moos“ von ½ Tagmahd

·      ein „Moos“ von 6 Tagmahd

·      ein Wald mit Lärchen von 5 Morgen

·      ein Wald mit Fichten von 4 Morgen

·      ein „Oerl-Lappnis“ von 3 Morgen

·      ein Stück „Leitgarten“ von 4 Tagmahd.

 

Die Hochkofl-Alm, die in der Beschreibung nicht mehr aufscheint, war in der Zwischenzeit verkauft worden, ohne daß darüber in den Verfachbüchern ein Vertrag aufscheint. Grundherr des Moarhofes waren immer noch die Herrn von Klebelsberg, die entsprechenden Abgaben hatten sich im Vergleich zum Jahr 1769 überhaupt nicht verändert. Die Abgaben an die Gerichtsherrschaft, den Pfarrmesner, den Pfarrer und die Kooperatoren von Taufers waren sogar seit dem Jahr 1630 gleich geblieben.
[34]

Paul Prenn starb am 6. Mai 1876 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Mit seiner Frau Anna Auer hatte er acht Kinder namens Josef, Johann, Peter, Alois, Anton, Maria, Anna und Rosina. Neuer Besitzer des Moarhofes wurde Josef Prenn, der älteste Sohn des Paul Prenn. Das nach Abzug der Passivschulden verbliebene reine Vermögen von ca. 1450 Gulden wurde auf die 8 Kinder zu gleichen Erbportionen aufgeteilt.
[35] 

Josef Prenn starb am 26. September 1904 im Alter von 69 Jahren an einer Bauchfellentzündung.
[36]
Unmittelbar danach wurde auf Veranlassung des Nachlaßkurators Andrä Knollseisen der Großteil des Moargutes an Johann Niederbacher, Kugler in St. Moritzen, verkauft. Das Gut hatte zu diesem Zeitpunkt einen Wert von 18.000 Kronen, nach Abzug der auf dem Anwesen lastenden Schulden verblieb noch ein reines Vermögen von ca. 10.000 Kronen.
[37]
Trotz dieser relativ guten wirtschaftlichen Situation wurden 13 Grundparzellen aus dem Moargut an verschiedene Personen verkauft, und zwar wie folgt:  

·      Gp. 127 (Wiese im Bodenfeld) um den Preis von 300 Kronen an Walburga Achmüller

·      Gp. 133 und 134 (Acker im Bodenfeld) um den Preis von 800 Kronen an Andrä Knollseisen

·      Gp. 135 (Acker im Bodenfeld) um den Preis von 2725 Kronen an Georg Bacher

·      Gp. 141 (Acker im Bodenfeld) um den Preis von 750 Kronen an Andrä Knollseisen

·      Gp. 293/1 und 293/2 (Möser in Mühlen) um den Preis von 402 Kronen an Alois Niederwieser, Kaiserhäusler von Kematen

·      Gp. 397 (Möser in Mühlen) und Gp. 398 (Wiese in Mühlen) um den Preis von 2700 Kronen an Josef Prenn, „Aderle“ in Winkl

·      Gp. 470 (Möser in Mühlen) um den Preis von 1255 Kronen an Sebastian Mutschlechner, Weißgarber in Mühlen

·      Gp. 404 (Möser in Mühlen) um den Preis von 1200 Kronen an Franz Steger, Kaufmann in Sand

·      ¾ Mitbesitz an den Gp. 463/1 und 463/2 (Jagdhausalpe) um den Preis von 3600 Kronen an Karl Forer in Mühlen.
 

Somit war der Moarhof in seiner Größe bedeutend reduziert worden. Warum es zu dieser Abstückelung kam, darüber finden sich im entsprechenden Kaufvertrag keine Informationen.

Im Zuge der Anlegung der Lokalbahn von Bruneck nach Sand in Taufers wurde auch ein kleines Grundstück aus dem Moarhof enteignet. Das zur Ausführung des Projektes notwendige Grundstück aus der Gp. 102 (Wiese) in der Größe von 14 ar und 75 m² war am 24. Juni 1908 im Enteignungswege in den Besitz des Bahnunternehmens übergegangen.
[38]

Bei Anlegung des Grundbuches im Jahre 1914 scheint Johann Niederbacher als Besitzer des Moargutes auf, welches darin folgendermaßen beschrieben wird:
[39]

 

Einlagezahl 8 I

 

Ortsried

Bp. 2

Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Holzhütte, Backofen und Werkzeug-hütte

9 ar 34 m²

 

Bp. 3

Wagenhütte

54 m²

 

Gp. 26/1

Weide

5 ar 11 m²

 

Gp. 27/2

Weide

7 ar 91 m²

 

Gp. 29

Wiese

15 ar 72 m²

 

Gp. 30

Garten

1 ar 69 m²

Bodenfelder

Gp. 99

Wiese

26 ar 65 m²

 

Gp. 102

Wiese

37 ar 69 m²

 

Gp. 151

Acker

1 ha 93 ar 68 m²

Kematerfelder

Gp. 294/1

Acker

34 ar 17 m²

 

Gp. 364

Wiese

30 ar 36 m²

In der Aue

Gp. 533

Sumpf

1 ha 15 ar 45 m

 

Gp. 534

Sumpf

11 ar 80 m²

 

Gp. 535/1

Wald

11 ar 76 m²

 

Gp. 535/2

unproduktiv

10 ar 79 m²

 

Gp. 536/1

Wald

10 ar 47 m²

 

Gp. 536/2

unproduktiv

71 ar 29 m²

 

Gp. 537

Wald

6 ar 40 m²

Kematerberg

Gp. 735

Wald

2 ha 13 ar 61 m²

Winkl

Gp. 837

unproduktiv

20 ar 57 m²

 

Gp. 849

Wald

5 ha 19 ar 32 m²

 

 

Weiters gehörten 1914 zum Moargut in der Katastralgemeinde Sand die Bp. 228 (Mühle in Winkl in der Größe von 59 m²) und die Gp. 291/3 (Kanalgerinne in Winkl in der Größe von 70 m²) und in der Katastralgemeinde Mühlen die Gp. 364 (Wiese in der Größe von 36 ar, 33 m²) und die Gp. 372/2 (Wiese in der Größe von 38 ar 68 m²).

 

Reihenfolge der Besitzer

 

Maria Mair an der Bruggen

1630

Hans Hörtmayr

            - 1682

Georg Hörtmayr

1682    -

Georg Hörtmayr

1691

Georg Hörtmayr und Martin Gasteiger

1693

Agnes Hörtmayr geb. Mayrhofer und Martin Gasteiger

1694

Kinder des Georg Hörtmayr und Martin Gasteiger

            - 1695

Balthasar Ranalter

1695    -

Hans Mairginter

1697    - 1720

Georg Mairginter

1720    - 1769

Andrä Duregger

1769

Hans Mairginter

1769    - 1804

Josef Mairginter

1804    - 1820

Franz Oberlechner

1820    - 1841

Eheleute Paul Prenn und Anna Auer

1841    - 1876

Josef Prenn

1876    - 1904

Johann Niederbacher

1904    - 1920

Johann Niederbacher

1920    - 1969

Anton Niederbacher

1969    -

 

Schreibweise des Namens

  

Mair an der Bruggen (1630)

Paurecht Haab und Gueth genannt beim Mayr am Bruggen (1682)

Mair am Pruggische Paurecht (1694)

Mayr am Pruggen (1720)

Pruggische Paurecht (1769)

Mayr an der Brücke (1808)

Mayrhof an der Brücke (1820)

Mairginterhof (1841)

Mair an der Brücke (1876)

Mair (1905)

Moar (1914)

 

 


 

[1] Steuerbeschreibung des Gerichts Taufers, fol. 190 ff und fol. 201 ff.

[2] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1682 - 17. und 18.6. 1682, fol. 158

[3] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1682 - 26.7. 1682, fol. 230

[4] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1682 - 16.10. 1682, fol. 239

[5] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1683 - 1.7. 1683, fol. 177

[6] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1684 - 2.12. 1684, fol. 359

[7] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1690 - 14.6. 1690, fol. 187

[8] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1690 - 12.4. 1690, fol. 187

[9] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1691 - 6.10. 1691, fol. 217 und 13.10. 1691, fol. 219

[10] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1695 - 14.5. 1695, fol. 104

[11] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1696 - 21.1. 1696, fol. 20

[12] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1693 - 1.6. 1693, fol. 152

[13] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1693 - 7.2. 1693, fol. 29

[14] Sterbebuch der Pfarre Taufers

[15] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1694 - 10.7.1694, fol. 172

[16] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1696 - 13.7.1696, fol. 197

[17] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1696 - 23.6. 1696, fol. 163 und 13.7. 1696, fol. 197

[18] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1697 - 14.5. 1697, fol. 93

[19] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1697 - 14.5. 1697, fol. 92

[20] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1700 - 15.5. 1700, fol. 102 und 25.8. 1700, fol. 177

[21] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1706 - 25.9. 1706, fol. 155

[22] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1713 - 13.8. 1713, fol. 107

[23] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1718 - 27.8. 1718, fol. 174

[24] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1720 - 31.8. 1720, fol. 150

[25] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1727 - 25.9. 1727, fol. 183

[26] Sterbebuch der Pfarre Taufers

[27] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1769 - 26.11. 1769, fol. 238 und 305

[28] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1776 - 28.8. 1776, fol. 361

[29] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1804 - 19.3. 1804, fol. 54

[30] Sterbebuch der Pfarre Taufers

[31] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1808 - 8.1. 1808, fol.1

[32] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1820 - 7.12. 1820, fol. 1237

[33] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1837 - 21.7. 1837, fol. 603

[34] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1841 - 15.2. 1841, fol. 328

[35] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1876 - 4.8. 1876, fol. 256

[36] Sterbebuch der Pfarre Taufers

[37] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1905 - 18.5. 1905, fol. 464

[38] Verfachbuch des Gerichts Taufers 1908 - 24.6. 1908, fol. 678

[39] Grundbuch der Katastralgemeinde Kematen/Stand 1914